Samstag, 8. Juli 2017
Was geschieht in Brandenburg?
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
- die Gerichtspräsidentin persönlich

Landesjustizkasse Brandenburg

Ministerpräsident Woidke
- persönlich

Justizminister Brandenburg

Petitionsausschuß Brandenburg






Per Telefax




Berlin, 7. Juli 2017





FESTSTELLUNGSANTRAG AN DAS LSG
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Rechtsantrag, dass das LSG feststellen möge, dass die 37. und 38. Kammer zu Unrecht von meinen Söhnen und mir Gerichtskosten im Voraus für Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren verlangt, in denen uns PKH bewilligt wurde oder hätte bewilligt werden müssen.

Wir klagen in mehreren Fällen, weil die Verfahren beim SG Berlin und LSG Brandenburg, bei denen es um existenzielle Leistungen für meine Söhne und mich ging, über Jahre hingezogen wurden.

Rügen wegen überlanger Verfahrensdauer wurden meist fristgerecht eingelegt, hatten aber keine beschleunigende Wirkung. Daher verfehlt dieses Gesetz aus dem Jahre 2011 seinen Zweck, denn Verfahren werden wegen den lumpigen 100 Euro pro Monat nicht beschleunigt.

Gleichzeitig werden aber Existenzen ruiniert und vernichtet. Menschen, besonders jungen Familien mit Kleinkindern, wird der Strom abgestellt. Was auch mit hohen Kosten gerade für Arme verbunden ist. Sowohl die Abstellung, als auch die Anschaltung. Vermutlich verderben auch noch Lebensmittel aus dem Kühlschrank und dem Gefrierfach.
Danach landen viele in der Obdachlosigkeit. Dies darf aber in einem sozialen Rechtsstaat nicht passieren. Hier muß gegengesteuert werden, schnellstmöglich.

Meine Söhne haben studiert, bzw. einer war ab Sommer 2013 in der Ausbildung mit geringen Bezügen. Ich selber bekam durchgehend seit 2005 HartzIV. Die Prozesse hatten auch reichlich Aussicht auf Erfolg, da es meist um Jahre ging, die die Verfahren verzögert waren.

Da wir also Aussichten auf Erfolg hatten und ein geringes Einkommen, stand uns PKH zu. Rechtsgrundlage ist Art. 3 GG und Art. 6 EMRK. Festgehalten in §§ 114ff ZPO. Überdies gibt es eine klare Regelung: https://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/vorschrift.450752.php

Da wird unter Punkt 3 klar geregelt, dass eine Kostenrechnung nicht ausgestellt wird, wenn PKH bewilligt wurde.

Hiergegen hat das LSG zusammen mit der Landeshauptkasse und dessen Leiter, dem Justizminister und dem Ministerpräsidenten klar verstoßen. Auch der Petitionsausschuß hat seine Kontrollfunktion nicht erfüllt.

Jetzt ist die Frage, ob Brandenburg sich vom Grundgesetz und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet hat und eine Autonomie anstrebt, oder ob hier Fehler geschehen sind, die zwar das Vertrauen in staatliche Organe beschädigen, die aber noch geheilt werden können.

Weitere Materialien finden sich unter Rechtsstaat6.blogger.de
Auch dieses Schreiben stelle ich ein und auch die Antworten und andere Reaktionen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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